TIM TRAUTWEIN
TIM TRAUTWEIN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 
Allgemeine Geschäftsbedingungen Tim Trautwein, Trautwein Consulting GmbH, Alleeweg 12, 8280 Kreuzlingen (nachfolgend: TT)

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge,
die TT mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend
„Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit
Vertragsbestandteil, als TT ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses
Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn TT in Kenntnis
der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen von TT / Mitwirkung des Kunden

(1) TT erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich Network Marketing, Vertrieb, Online-Marketing, Social Media Marketing, der Kunden – und Partnergewinnung über Social Media und der Persönlichkeitsentwicklung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet TT nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann TT lediglich den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg von TT nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch TT, bleibt der Vergütungsanspruch von TT unberührt.

(3) In Bezug auf die von TT zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht TT in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(4) TT ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen TT und dem Kunden kann fernmündlich oder schriftlich erfolgen.  

(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von TT eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von TT angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von TT erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von TT ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von TT ist anders lautend. Eine TT erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde TT nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.

(4) TT stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an TT zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(7) Für den Fall, dass TT innerhalb seiner Coaching Programme eine Provision anbietet für Weiterempfehlungen, so ist diese auf freiwilliger Basis und nicht verpflichtend. Es ist ein Entgegenkommen, welches TT freiwillig und unverbindlich anbietet.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. 

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch TT beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei TT eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei TT vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält TT sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber TT in Verzug, ist TT berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. TT wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen. 

§ 7 Erfüllung

(1) TT wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. TT ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass TT bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird TT innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen. 

(3) Ist TT gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von TT unberührt.

(4) Der Kunde muss seine Termine und weitere Freischaltung für die Videokurse bei TT anfragen ( per Telefon / Whatsapp / E-Mail oder ähnliches ). TT ist nicht dazu verpflichtet, auf den Kunden zuzukommen. Im Interesse des Kunden ist dieser dafür verantwortlich, sich selbst darum zu kümmern, dass er alle Inhalte der Ausbildung in Anspruch nehmen kann.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber TT zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von TT (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von TT zu wahren. TT ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von TT innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen. 

§ 9 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass TT überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt TT insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei. 

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von TT erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von TT für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages. 

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die TT nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat. 

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an TT über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Haftung

(1) TT haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TT nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet TT nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 12 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an TT die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. 

(2) Sofern TT für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben bei seinem Kontakt ( Namen, Adresse und E-Mail anzugeben).

(4) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Feedbacks (sog. Testimonials) veröffentlicht werden und diese auf Social Media beworben werden dürfen. Zu Schulungszwecken werden Coachingcalls aufgenommen und falls auch hier der Kunde ein Feedback zum Coaching abgibt darf dieses von TT verwendet und auf Social Media beworben werden.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von TT maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Schweiz. Erfüllungsort ist der Sitz von TT. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist Kreuzlingen (Schweiz). 


AGB Stand: 09.03.2021 ©










Anhang zu den AGB / SEPA-LASTSCHRIFT 

Ich erteile Tim Trautwein, Trautwein Consulting GmbH, Alleeweg 12, 8280 Kreuzlingen und dessen Erfüllungsgehilfen die Aufgabe, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto 

IBAN: _____________________________ 

mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Tim Trautwein, Trautwein Consulting GmbH, Alleeweg 12, 8280 Kreuzlingen und dessen Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren. 

Vorname und Name des Kontoinhabers: 

Straße und Hausnummer des Kontoinhabers: 

Postleitzahl und Ort: 

Kreditinstitut (Name und BIC): 

Ort, Datum: 

Unterschrift des Kontoinhabers: 


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